Eltern – Allgemeines

Die Mitarbeit der Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit.
Um diese Arbeit gewährleisten zu können, gibt es folgende Gremien:

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern steht im Mittelpunkt.

Die Schulpflegschaft besteht aus je zwei gewählten Elternvertreter pro Klasse. Bei der 1. Schulpflegschaftsversammlung eines Schuljahres werden aus der Mitte der Klassenpflegschaftsvorsitzenden eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter für ein Jahr gewählt. Darüber hinaus wählt die Schulpflegschaft sechs Vertreter für die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie besteht aus je 6 gewählten Vertretern der Lehrerkonferenz und der Schulpflegschaft. Vorsitzende ist die Schulleiterin.
Die Schulkonferenz hat viele Rechte und Aufgaben, hierzu gehören u.a. die Zustimmung zu neu einzuführenden Schulbüchern und die Festlegung der beweglichen Ferientage.